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   OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02   

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https://dejure.org/2002,1046
OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02 (https://dejure.org/2002,1046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2002 - Verg 37/02 (https://dejure.org/2002,1046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2002 - Verg 37/02 (https://dejure.org/2002,1046)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Denn bei sonstiger inhaltlicher Übereinstimmung der eingereichten Angebote gewinnt der Preis als Entscheidungskriterium ausschlagende Bedeutung (vgl. BGH WRP 2000, 199, 201).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Hierbei handelt es sich um eine Regelung, die dem Bereich der Organisation der Vergabekammer zuzuordnen ist und die daher rechtlich unbedenklich ist (vgl. BGH VergabeR 2001, 286, 289).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Der Umstand, dass andere Oberlandesgerichte den die Behandlung eines sogenannten Unterangebots geltenden Vorschriften der VOL/A und der VOB/A offenbar einen bieterschützenden Charakter zusprechen (vgl. OLG Celle NZBau 2000, 105; Thüringer OLG BauR 2000, 396, 401 f.), erfordert - da diese Rechtsfrage offen bleiben kann - gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB demnach keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Der Senat hat dies - einen Anwendungsfall der rechtsähnlichen Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A betreffend - dahin entschieden, dass diese Bestimmung in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient, in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A), wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen "zu bekämpfen" hat, im einzelnen Fall aber eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers entstehen kann, sog. Unterangebote zu unterbinden, wenn diese als Angebote unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128, 129 m.w.N.; vgl. auch BayObLG VergabeR 2001, 65, 69; OLG Rostock NZBau 2001, 286, 288).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Der Umstand, dass andere Oberlandesgerichte den die Behandlung eines sogenannten Unterangebots geltenden Vorschriften der VOL/A und der VOB/A offenbar einen bieterschützenden Charakter zusprechen (vgl. OLG Celle NZBau 2000, 105; Thüringer OLG BauR 2000, 396, 401 f.), erfordert - da diese Rechtsfrage offen bleiben kann - gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB demnach keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof.
  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Der Senat hat dies - einen Anwendungsfall der rechtsähnlichen Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A betreffend - dahin entschieden, dass diese Bestimmung in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient, in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A), wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen "zu bekämpfen" hat, im einzelnen Fall aber eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers entstehen kann, sog. Unterangebote zu unterbinden, wenn diese als Angebote unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128, 129 m.w.N.; vgl. auch BayObLG VergabeR 2001, 65, 69; OLG Rostock NZBau 2001, 286, 288).
  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Der Senat hat dies - einen Anwendungsfall der rechtsähnlichen Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A betreffend - dahin entschieden, dass diese Bestimmung in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient, in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A), wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen "zu bekämpfen" hat, im einzelnen Fall aber eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers entstehen kann, sog. Unterangebote zu unterbinden, wenn diese als Angebote unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128, 129 m.w.N.; vgl. auch BayObLG VergabeR 2001, 65, 69; OLG Rostock NZBau 2001, 286, 288).
  • VK Düsseldorf, 17.12.2002 - VK-31/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2.7.2002 (1 VK - 31/02) wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09

    Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung über einen

    Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

    Es ist nichts dafür erkennbar und auch seitens der ASt nichts dafür vorgetragen, dass die Beigeladene ein Angebot unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben habe, einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt insgesamt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) zu verdrängen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

  • VK Bund, 08.03.2010 - VK 2-05/10

    Briefdienstleistungen

    Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

    Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

  • VK Niedersachsen, 07.01.2014 - VgK-40/13

    Europaweite Ausschreibung der Geschäftsführung eines Bades im Wege eines

    Eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums ist regelmäßig (nur) anzunehmen, wenn das vorgegebene Vergabeverfahren nicht eingehalten worden ist, nicht von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird oder sachwidrige Erwägungen einbezogen werden, oder wenn der im Rahmen der Beurteilungsermächtigung einzuhaltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wird ( OLG Celle, Beschluss vom 01.03.2004, Az.: 13 Verg 3/04 und Beschluss vom 08.09.2011, 13 Verg 4/11 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002, Verg 37/02 ;VK Sachsen, 28.08.2013 - 1/SVK/026-13).
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